Ablauf eines Disziplinarverfahrens

Spezialisierte Anwaltskanzlei für polizeiliche Disziplinarverfahren

Einleitung eines Disziplinarverfahrens

Der Dienstvorgesetzte leitet ein Disziplinarverfahren ein, wenn ein Dienstvergehen im Raume steht.

  • Der Dienstvorgesetzte hat die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.

  • Der Polizeibeamte ist über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu informieren.

Tipp:

  • Keine spontanen Äußerungen
  • Nach Aushändigung der Einleitungsverfügung sofort Kontakt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen
  • Das Disziplinarverfahren kann parallel zu einem Strafverfahren geführt werden. Wird jedoch ein Strafverfahren wegen desselben Sachverhalts eingeleitet, ist das Disziplinarverfahren in der Regel auszusetzen bzw. ruht, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.

Verhalten außerhalb des Dienstes

  • Auch dasVerhalten außerhalb des Dienstes kann als Dienstvergehen bewertet werden.

Belehrung

  • Der Dienstvorgesetzte muss den Polizeibeamten belehren.
  • Hinweis, dass es ihm freisteht, sich mündlich oder schriftlich zur Sache zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und sich jederzeit durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder sich eines Beistandes zu bedienen.

Tipp:

  • Der auf das Disziplinarrecht spezialisierte Rechtsanwalt wird unverzüglich Einsicht in die Akte nehmen.

Ermittlung des Sachverhaltes

  • Der Dienstherr muss den Vorwürfen nachgehen und hierzu den Sachverhalt ermitteln.

  • Es müssen sämtliche belastenden und entlastenden Umstände ermittelt werden.

Abschluss der Ermittlungen

  • Der Polizeibeamte erhält erneut die Gelegenheit, sich abschließend zur Sache zu äußern.

Abschließende Entscheidung der Behörde

  • Einstellungsverfügung

  • Disziplinarverfügung

  • Disziplinarklage

Rechtliche Möglchkeiten

  • Der Beamte kann sich gegen die Entscheidung des Dienstherren wehren. 

  • Rechtsmittelfrist nach Erhalt / Bekanntgabe der Disziplinarverfügung beachten 

Spezialisierte Anwaltskanzlei für Disziplinarverfahren

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