Anwaltskanzlei für Disziplinarrecht

Bundesweite Verteidigung von Polizeibeamten in Straf- und Disziplinarverfahren

Verteidigung von Polizeibeamten in Disziplinarverfahren

Die Anwaltskanzlei Brill hat in den vergangenen Jahren bereits unzählige Polizeibeamte sowohl im Strafverfahren als auch im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren erfolgreich verteidigt.
  • Bundesweite Verteidigung von Polizeibeamten
  • Erfolgreiche Vertretung in über 400 Disziplinarverfahren 
  • Übernahme von Straf- und Disziplinarverfahren
  • Jahrelange Erfahrung
  • Schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fortbildungspflicht sowohl im Straf- als auch Verwaltungsrecht
  • Dozent in dem Fachbereich Verwaltungs- und speziell Disziplinarrecht
Polizeibeamter
Wurde gegen Sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet oder laufen Vorermittlungen, sollten Sie keine Zeit verlieren und schnellstmöglich unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Disziplinar- und Strafverfahren in einer Hand

Die Anwaltskanzlei Brill verteidigt Polizeibeamte sowohl im Straf- als auch im Disziplinarverfahren. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Strafverfahren keine Angaben gemacht werden, die sich zu einem späteren Zeitpunkt negativ auf das Disziplinarverfahren auswirken.
Bei nachgewiesenen Straftaten von Polizeibeamten folgt häufig zusätzlich ein Disziplinarverfahren. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Sie bereits im Strafverfahren von einem Fachanwalt für Strafrecht verteidigt werden, der Sie auch noch im Disziplinarverfahren unterstützt.

Bundesweite Unterstützung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten

Die auf Disziplinarverfahren spezialisierte Kanzlei Brill unterstützt Sie bundesweit in Ihrer disziplinarrechtlichen Angelegenheit. Es spielt keine Rolle, wo Sie ansässig sind oder Ihren Dienst verrichten.

Bundesweite Unterstützung

Jahrelange Erfahrungen im Bundesdisziplinargesetz und in Landesdisziplinargesetzen.

Intensive Verteidigung

Im Disziplinarverfahren nachgewiesen werden, ob überhaupt ein Dienstvergehen vorliegt.

Auf Polizeibeamte spezialisiert

Auf Bundes- und Landespolizei spezialisiert.

Schnelle Erreichbarkeit

Im Falle interner Ermittlungen zählt jede Minute.

Kooperationspartner

Die Anwaltskanzlei Brill steht in engem Kontakt und Austausch mit JuSPol

Bundesweite Präsenz mit mehreren Standorten für optimale Erreichbarkeit und lokale Unterstützung.

Was droht bei einem Disziplinarverfahren?

Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens wird geprüft, ob ein Dienstvergehen begangen wurde. Für Polizeibeamte droht, je nach Schwere des Dienstvergehens:

  • ein Verweis (formale Verwarnung)
  • eine Geldbuße 
  • Kürzung der Dienstbezüge
  • Zurückstufung
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Verteidigung im Disziplinarverfahren

Disziplinarverfahren sind für Polizeibeamte äußerst belastend. Aus diesem Grund brauchen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für das Disziplinarrecht.