Die Anwaltskanzlei Brill hat in den vergangenen Jahren bereits unzählige Polizeibeamte sowohl im Strafverfahren als auch im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren erfolgreich verteidigt.
Bundesweite Verteidigung von Polizeibeamten
Erfolgreiche Vertretung in über 400 Disziplinarverfahren
Übernahme von Straf- und Disziplinarverfahren
Jahrelange Erfahrung
Schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit
Fachanwalt für Strafrecht
Fortbildungspflicht sowohl im Straf- als auch Verwaltungsrecht
Dozent in dem Fachbereich Verwaltungs- und speziell Disziplinarrecht
Wurde gegen Sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet oder laufen Vorermittlungen, sollten Sie keine Zeit verlieren und schnellstmöglich unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Die Anwaltskanzlei Brill verteidigt Polizeibeamte sowohl im Straf- als auch im Disziplinarverfahren. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Strafverfahren keine Angaben gemacht werden, die sich zu einem späteren Zeitpunkt negativ auf das Disziplinarverfahren auswirken.
Bei nachgewiesenen Straftaten von Polizeibeamten folgt häufig zusätzlich ein Disziplinarverfahren. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Sie bereits im Strafverfahren von einem Fachanwalt für Strafrecht verteidigt werden, der Sie auch noch im Disziplinarverfahren unterstützt.
Die auf Disziplinarverfahren spezialisierte Kanzlei Brill unterstützt Sie bundesweit an 6 Standorten in Ihrer disziplinarrechtlichen Angelegenheit.
Jahrelange Erfahrungen im Bundesdisziplinargesetz und in Landesdisziplinargesetzen.
Im Disziplinarverfahren nachgewiesen werden, ob überhaupt ein Dienstvergehen vorliegt.
Auf Bundes- und Landespolizei spezialisiert.
Im Falle interner Ermittlungen zählt jede Minute.
Die Anwaltskanzlei Brill steht in engem Kontakt und Austausch mit JuSPol
Bundesweite Präsenz mit mehreren Standorten für optimale Erreichbarkeit und lokale Unterstützung.
Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens wird geprüft, ob ein Dienstvergehen begangen wurde. Für Polizeibeamte droht, je nach Schwere des Dienstvergehens:
ein Verweis (formale Verwarnung)
eine Geldbuße
Kürzung der Dienstbezüge
Zurückstufung
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis